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Einleitung in die Logik und Erkenntnistheorie Vorlesungen 1906/07

Husserliana: Edmund Husserl - Gesammelte Werke 24

Erschienen am 12.02.2012, 1. Auflage 2012
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9789401087346
Sprache: Deutsch
Umfang: li, 553 S.
Einband: kartoniertes Buch

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Hersteller:
Springer Verlag GmbH
juergen.hartmann@springer.com
Tiergartenstr. 17
DE 69121 Heidelberg

Schlagzeile

InhaltsangabeI. Abschnitt Die Idee der Reinen Logik als Einer Formalen Wissenschaftstheorie.- 1 Kapitel. Die Charakteristik des Logischen im Ausgang von den Exakten Wissenschaften.- § 1. Erste Unterscheidung von Logik und Psychologie.- § 2. Die Idee einer Wissenschaft vom Logischen als dem Wesen von Wissenschaft überhaupt.- § 3. Wissenschaft zielt auf einsichtige Begründung.- § 4. Vermutende Überzeugung und Wahrscheinlichkeitsbegründung.- § 5. Der Aufbau mittelbarer Begründungen als die Aufgabe der Wissenschaften.- § 6. Jede Begründung steht unter einem Begründungsgesetz.- § 7. Die Bedeutung der Begründungsformen für die Ermöglichung von Wissenschaft überhaupt und von einer Wissenschaftslehre.- § 8. Alle wissenschaftlichen Methoden, die selbst keine Begründungen sind, sind Hilfsverrichtungen für ein Begründen.- § 9. Die Logik als normative Beurteilungskunst und als Kunstlehre.- 2. Kapitel. die Reine Logik als Theoretische Wissenschaft.- § 10. Die formalen Begründungsgesetze als theoretische Wahrheiten.- § 11. Die Überzeitlichkeit des Satzes als identisch idealer Sinn. Wissenschaft als ein System von Sätzen.- § 12. Die Logik als Wissenschaft von den idealen Sätzen und Sätzformen.- § 13. Die Wissenschaft von den Bedeutungen ist kein Teil der Psychologie.- a) Die ideale Einheit des Satzes gegenüber der Mannigfaltigkeit der realen Urteilserlebnisse.- b) Die Sätze als ideale Einzelheiten sind keine Klassenbegriffe für psychische Erlebnisse.- c) Die Psychologie eine aposteriorische, reine Mathematik und Logik apriorische Disziplinen.- § 14. Die Korrelation von Bedeutungslehre und formaler Ontologie.- § 15. Die Einordnung der formalen Mathematik in die Wissenschaftstheorie.- § 16. Mathematik und Logik als Fonds von Wahrheiten, über die jede Wissenschaft frei verfügen kann.- § 17. Die Selbstbezüglichkeit der Wissenschaftstheorie. Das Ideal beim Aufbau der reinen Logik.- § 18. Die natürliche Ordnung der formalen Disziplinen.- a) Die Kategorie des Satzes als oberste logische Kategorie.- b) Die Zweistufigkeit der apophantischen Logik als reine Grammatik und als Geltungslehre.- c) Menge und Zahl in der apophantischen Logik und in der Mengenlehre und Arithmetik.- d) Die apophantische Logik und die höheren Ontologien. Die ganze reine Logik als eine formale Ontologie.- § 19. Die Mannigfaltigskeitslehre als Wissenschaft von den Theorienformen.- a) Die Unabhängigkeit des rechnerischen Verfahrens von Zahl und Größe.- b) Die Mannigfaltigskeitslehre als eine universellste Mathematik. Eine Mannigfaltigkeit als ein allein durch Formen determiniertes Gebiet.- c) Das Ideal einer alle möglichen Formen deduktiver Disziplinen umfassenden Theorienlehre.- d) Der Unterschied zwischen quantitativer Mathematik und Mannigfaltigkeitslehre. Die reine Logik als mathesis universalis.- 3. Kapitel. Formale und Reale Logik.- § 20. Die Naturwissenschaften als bloß relative Seinswissenschaften, die Metaphysik als endgültige Seinswissenschaft.- §21. Die apriorische Metaphysik der Realität überhaupt als notwendiges Fundament der empirisch fundierten Metaphysik der faktischen Realität.- § 22. Das Verhältnis der apriorischen Metaphysik zur logisch-formalen Ontologie.- § 23. Die formale Logik als Theorie von Theorie überhaupt, die reale Logik als Theorie der Realitätserkenntnis.- §24. Die apriorische Metaphysik als ein Fundament der Logik im Sinne der Kunstlehre der wissenschaftlichen Erkenntnis.- II. Abschnitt Noetik, Erkenntnistheorie und Phänomenologie.- 4. Kapitel. Die Noetik als Rechtslehre der Erkenntnis.- § 25. Die Rolle der Subjektivität in den Wissenschaften.- a) Der Rekurs auf die subjektiven Rechtsquellen unter Ausschaltung faktisch-bestimmter Individualität.- b) Das Rechtsbewußtsein in den empirischen und in den rein mathematischen Wissenschaften.- c) Objektive Theorie bedarf der subjektiven Rechtsquellen, erforscht sie aber nicht.- § 26. Die formale Logik ist nicht die Wissenschaft von den Rechtsquellen.- a) Die formale Logik macht die apodiktische Evidenz nicht thematisch

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