Beschreibung
Plötzlich bewusstlos in der Öffentlichkeit zusammenbrechen oder einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden: Dies kann jedem von uns jederzeit widerfahren. Selbst in Deutschland, welches über ein flächendeckendes, gut ausgebautes Rettungsdienstsystem verfügt, benötigt professionelle Hilfe im Schnitt 10 Minuten bis zum Eintreffen am Notfallort. 10 Minuten, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden. In dieser Zeit ist der Betroffene auf die Hilfe und das Eingreifen von Passanten angewiesen doch die Hilfsbereitschaft lässt hier sehr häufig zu wünschen übrig.Diese Untersuchung zeigt, dass die Ausbildung und Effizienz in Erster Hilfe mit nur wenigen Maßnahmen deutlich gesteigert werden können. Damit Erste Hilfe-Maßnahmen adäquat und routiniert durchgeführt werden, um somit die Überlebenschance der Betroffenen signifikant zu steigern, sollte über eine regelmäßige Erste Hilfe-Kursteilnahme in Deutschland nachgedacht werden.
Autorenportrait
Philipp Moritz Fischer, B.Sc. studierte von 2012 bis 2018 an der Deutschen Hochschule für Gesundheit&Sport, Berlin, am Campus in München-Ismaning im Studiengang Sanitäts- und Rettungsmedizin". Nach seinem Abitur war er lange Jahre als Rettungsassistent, Lehrrettungsassistent und Notfallsanitäter im Rettungsdienst tätig. Nach seinem Studium wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement der Ludwig Maximilians Universität München tätig.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel 3: Erste Hilfe:Die Bereitschaft Erste Hilfe zu leisten, hängt davon ab, wie sicher sich der Laie im Umgang mit einer bewusstlosen Person fühlt und wie umfangreich das Wissen über die Laienreanimation ist. Es dürfen also nicht, fehlendes Handeln und mangelndes Engagement, als Zeichen von Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Patienten ausgelegt werden, da der grundsätzliche Wille zu helfen (19) besteht.Welche Angebote und Möglichkeiten jeder Einzelne hat, Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Verletzten zu erwerben, wird im Nachfolgenden beleuchtet.3.1: Organisatorische Grundlagen:Verantwortlich für die Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), gegründet 1988. Hierbei handelt es sich nicht um einen eigenständigen Verein, sondern den Zusammenschluss der fünf selbstständigen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Johanniter-Unfallhilfe e.V., Malteser Hilfsdienst e.V. und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V., welche im Jahr 1994 mit aufgenommen wurde.Die BAGEH sieht es als ihre Aufgabe an, die Bevölkerung auf die Bedeutung der Ersten Hilfe durch Laien aufmerksam zu machen und initiiert Aufklärungsmaßnahmen. Auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung, dem German Resuscitation Council (GRC) e.V., wird hingewiesen.Die BAGEH präsentiert Arbeitsergebnisse und gemeinsame Aktionen zur Ersten Hilfe und deren Ausbildung, der Beirat für Erste Hilfe und Wiederbelebung ist zudem noch an der Überprüfung und Herausgabe von Leitlinien beteiligt und befasst sich mit der Aufklärung, Ausbildung und Forschung auf dem Gebiet der Wiederbelebung (20).3.2: Ausbildung in Erster Hilfe:Obwohl die Erste-Hilfe-Ausbildung in der Bevölkerung die Bereitschaft von Laien erhöht, im Notfall tatsächlich Erste Hilfe zu leisten, gibt es in Deutschland keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs. Bis zum 31. März 2015 konnten grundsätzlich zwei verschiedene Modelle der Erste-Hilfe-Unterrichtung unterschieden werden: der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen und der Erste-Hilfe-Lehrgang. Seit dem 1. April 2015 ersetzt der Erste-Hilfe-Lehrgang den Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen für alle Führerscheinklassen, sowie für die Ausbildung eines betrieblichen Ersthelfers.Die Teilnahme an dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen war nicht verpflichtend, aber verbunden mit dem Erwerb des PKW-Führerscheins (Klassen B und BE) und der Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Zweiräder), sowie der Klassen L und T (Fahrzeuge zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken). Gesetzlich geregelt wird dies durch den § 19 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).Die Unterweisung, aufgeteilt in vier Doppelstunden über eine zeitliche Dauer von jeweils 90 Minuten, soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen die Grundzüge der Erstversorgung von Unfallverletzten im Straßenverkehr vermitteln, ihn insbesondere mit der Rettung und Lagerung von Unfallverletzten sowie mit anderen lebensrettenden Sofortmaßnahmen vertraut machen (21).Nach erfolgreicher Teilnahme besteht keine gesetzliche Wiederholungspflicht, es gibt lediglich Empfehlungen, die eine Auffrischung des Wissens alle zwei bis drei Jahre aussprechen.In der Phase der Umstellung werden noch bis zum 21. Oktober 2017 ältere Kursbescheinigungen der Lebensrettenden Sofortmaßnahmen für den Erwerb des Führerscheins (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T) akzeptiert, danach besteht die verpflichtende Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (22).3.3: Änderungen der Erste-Hilfe-Kurse:Während die Lebensrettenden Sofortmaßnahmen umgangssprachlich als kleiner Erste-Hilfe-Kurs bezeichnet wurden, gilt der Erste-Hilfe-Lehrgang als umfassender großer Kurs. Bewerber für die LKW- und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E mussten diesen Kurs auch schon vor der Novellierung absolvieren, die alleinige Teilnahme an dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen war unzureichend. Aber auch hier ergab sich eine Änderung bezüglich der Ausbildungsdauer: der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasste bis zum 31. März 2015 insgesamt 8 Doppelstunden, darauffolgend wurde der zeitliche Umfang angepasst, sodass sich dieser fortan auf 9 Unterrichtseinheiten (1 UE entspricht 45 Minuten) beläuft (23).Damit existiert nun in der gesamten Bundesrepublik eine einheitliche Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer, sowie für Führerscheinbewerber aller Klassen.In jedem Unternehmen ab einer Mitarbeitergröße von 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen betrieblichen Ersthelfer ausbilden zu lassen. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben, sowie bei mehr als 20 anwesenden Versicherten, erhöht sich laut der Deutschen Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) der Anteil der Ersthelfer auf 5 %, bei allen sonstigen Betrieben auf 10 % (24). Wurde der Erste-Hilfe-Lehrgang einmal erfolgreich absolviert, schreiben die Berufsgenossenschaften eine Wiederholung des Kursinhaltes jeweils nach Ablauf von zwei Jahren vor. Im Gegensatz zu betrieblichen Ersthelfern verliert der, in der Regel einmalig absolvierte Erste-Hilfe-Lehrgang für Führerscheininhaber, nicht seine Gültigkeit. []Um zu veranschaulichen, welche Inhalte den Teilnehmern vermittelt werden, erfolgt im Anschluss die Erörterung der Kursinhalte. Im Rahmen dessen, wird der ehemals verpflichtende Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen, sowie der aktuell gültige Erste-Hilfe-Lehrgang skizziert. Die Unterrichtsinhalte der beiden Kursformate wurden dem Beschluss des DVR-Vorstands vom 30. Mai 2011, auf der Basis der Empfehlung des Ausschusses Verkehrsmedizin, Erste Hilfe und Rettungswesen, entnommen (25).3.4: Lehrinhalte Lebensrettende Sofortmaßnahmen:Dieser Kurs umfasste eine Mindestdauer von sechs Zeitstunden. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat legt fest, dass die Teilnehmerzahl pro Kurs von 20 Teilnehmern nicht überschritten wird. Die Inhalte des Kurses sind in sechs Themenbereiche gegliedert, die im Folgenden kurz erläutert werden.Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / RettungNach diesem Kurs sollen die Teilnehmer den BegriffNotfall unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung des Sauerstoffs für das menschliche Leben erläutern können. Des Weiteren lernen die Teilnehmer die gesetzliche und moralische Verpflichtung zur Hilfeleistung. Gefahrensituationen bei Notfällen sollen eingeschätzt und geeignete Eigenschutzmaßnahmen getroffen werden können. Zusätzlich lernen die Kursteilnehmer die Rettungskette kennen und werden hinsichtlich der Anwendung der unterschiedlichen Meldemittel geschult, um einen Notruf vollständig absetzen zu können. Hierfür wird die richtige Notrufnummer kommuniziert. Als Erst- beziehungsweise Laienhelfer sollen die Teilnehmer eine Unfallstelle adäquat absichern und Verunglückte aus verunfallten Kraftfahrzeugen und aus Gefahrenbereichen retten und darüber hinaus auch Maßnahmen zur psychischen Betreuung durchführen können. Es werden praktische Inhalte wie der Rettungsgriff nach Rautek und das Unterlegen einer Decke gelehrt.Kontaktaufnahme / Prüfen der VitalfunktionenIn dieser Lehreinheit sollen die Teilnehmer grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen systematisch anwenden können. Das Bewusstsein soll kontrolliert und hinsichtlich lebensbedrohlicher Situationen beurteilt werden können. Ebenso erlernen die Teilnehmer die Atmung und den Kreislauf von Betroffenen zu beurteilen, sowie Verletzte sachgerecht zu betreuen.Störung des BewusstseinsNach dieser Unterrichtung sollen alle Teilnehmer die Gefahren bei Bewusstlosen beurteilen, die stabile Seitenlage durchführen und bei bewusstlosen Motorradfahrern den Helm abnehmen können.Störung von Atmung und KreislaufNach dieser Unterrichtung sollen die Teilnehmer einen Atemstillstand sicher erkennen und die kardiopulmonale Reanimation durchführen können. Sie können die Funktionsweise und Anwendungsgebiete eines automatisierten externen Defibrillators (AED) erläutern und die Gefahren eines solchen einschätzen.Wunden und bedrohliche BlutungenHierbei lernen die Teilnehmer, mit vorhandenen Verbandsmitteln, eine Wundversorgung durchzuführen. Sie können lebensbedrohliche Blutungen erkennen und entsprechende Maßnahmen zur initialen Blutstillung praktisch durchführen. Sie erlernen die manuelle Kompression am Oberarm und die Anlage eines Druckverbands an Arm und Bein.Der SchockNach dieser Unterrichtung sollen die Kursteilnehmer einen Schock erkennen und die entsprechenden Maßnahmen durchführen können. Hierzu zählt unter anderem die Schocklage.
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Von uns werden digitale Bücher in drei Formaten ausgeliefert. Die Formate sind EPUB mit DRM (Digital Rights Management), EPUB ohne DRM und PDF. Bei den Formaten PDF und EPUB ohne DRM müssen Sie lediglich prüfen, ob Ihr E-Book Reader kompatibel ist. Wenn ein Format mit DRM genutzt wird, besteht zusätzlich die Notwendigkeit, dass Sie einen kostenlosen Adobe® Digital Editions Account besitzen. Wenn Sie ein E-Book, das Adobe® Digital Editions benötigt herunterladen, erhalten Sie eine ASCM-Datei, die zu Digital Editions hinzugefügt und mit Ihrem Account verknüpft werden muss. Einige E-Book Reader (zum Beispiel PocketBook Touch) unterstützen auch das direkte Eingeben der Login-Daten des Adobe Accounts – somit können diese ASCM-Dateien direkt auf das betreffende Gerät kopiert werden.
Da E-Books nur für eine begrenzte Zeit – in der Regel 6 Monate – herunterladbar sind, sollten Sie stets eine Sicherheitskopie auf einem Dauerspeicher (Festplatte, USB-Stick oder CD) vorsehen. Auch ist die Menge der Downloads auf maximal 5 begrenzt.