Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung), Veranstaltung: Modernes Kartellrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Gegenstand der vorliegenden Bachelorarbeit ist der Konditionenmissbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen nach nationalem und europäischem Kartellrecht. Diese Thematik soll, insbesondere vor dem Hintergrund der spezifischen Herausforderungen auf digitalen Märkten und dem laufenden Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts gegen Facebook, einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Im Hinblick auf die gezielte Hinführung zur Kernproblematik dieser Arbeit, erfolgt zunächst eine ausführliche Erläuterung der rechtlichen Grundlagen des Missbrauchsverbots und des hier relevanten Regelbeispiels eines Konditionenmissbrauchs. Neben der Darstellung des Marktmachtkonzepts auf traditionellen Märkten, wird dabei auch auf die besonderen Herausforderungen einer adäquaten Marktabgrenzung und Beurteilung der entsprechenden Position eines Unternehmens auf digitalen Märkten eingegangen. Anschließend erfolgt dann die detaillierte Prüfung des Vorliegens eines Konditionenmissbrauchs seitens Facebook im Hinblick auf die verwendeten Nutzungsbedingungen. Dies soll gerade auch vor dem Hintergrund des jüngsten Datenskandals geschehen.Das Kartellrecht, zum Schutz des Wettbewerbs, besteht auf nationaler und europäischer Ebene aus drei verschiedenen Säulen. Neben der Verfolgung von Kartellabsprachen und der Fusionskontrolle, verfügen die Kartellbehörden ebenfalls über das Instrument der Missbrauchsaufsicht. Mit dem Instrument der Missbrauchsaufsicht ist unweigerlich die Frage verbunden, ob ein Unternehmen seine bestehende Marktmacht in missbräuchlicher Art und Weise ausnutzt. Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen in diesem Zusammenhang strengeren Pflichten als Unternehmen in einem intakten wettbewerblichen Umfeld. Eine mögliche Ausprägung von potentiellem Missbrauch ist das Regelbeispiel des Preis- und Konditionenmissbrauchs gemäß Art. 102 S. 2 lit. a AEUV bzw. § 19 II Nr. 2 GWB. Demnach dürfen marktbeherrschende Unternehmen gegenüber Kunden oder Lieferanten keine überhöhten Preise oder unangemessenen Vertragskonditionen verlangen. Während der Fall des Preismissbrauchs in der Vergangenheit bereits des Öfteren Gegenstand von kartellrechtlichen Verfahren bzw. Untersuchungen war, spielten Verfahren zur Feststellung eines Konditionenmissbrauchs eher eine untergeordnete Rolle. Die Bedeutung des Konditionenmissbrauchs hat in den letzten Jahren jedoch zugenommen.
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