Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Ethnologie / Volkskunde, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Völkerkunde und Afrikanistik), Veranstaltung: Die aktuelle Menschenrechtsdebatte in der Ethnologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
So lautet der erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948. Es war ein langer und schwieriger Weg bis zu deren Formulierung durch die Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Was musste nicht alles passieren, bis die Notwendigkeit dieser Erklärung offensichtlich wurde. Dennoch bedeutet die AEMR nicht das Ende vom Lied bzw. Leid. Auch heute noch finden weltweit Menschenrechtsverletzungen, meist vor den Augen der Öffentlichkeit statt. Das Hauptproblem scheint der Charakter der AEMR zu sein. Sie stellt keine rechtliche Verbindlichkeit dar, sondern versteht sich mehr als Empfehlung, als ein von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal (Präambel AEMR). Zu weiteren Schwierigkeiten kommt es durch die weitgehend allgemein und unscharf gehaltenen Formulierungen. So lässt sich erklären, warum bis heute noch kein Mittel gegen Menschenrechtsverletzungen gefunden wurde. Diese Verletzungen in (fast) allen Teilen der Welt sind eine der Hauptursachen der Flüchtlingsbewegungen. Menschen versuchen, aus ihren schlechten, oft unzumutbaren Verhältnissen zu entrinnen und sich ein neues Leben in einem Land aufzubauen, das bessere Lebensbedingungen verspricht. Dazu gehört auch Deutschland. Deutschland verspricht das Recht auf Asyl als Grundrecht. Im folgenden werde ich nun versuchen, die Probleme, die auch in Deutschland in Bezug auf Menschenrecht- Asylrecht herrschen, aufzuzeigen, indem ich hauptsächlich auf geschichtliche Faktoren wie Migration in Deutschland im 20. Jahrhundert sowie die Geschichte und Veränderungen des Asylrechtes und deren Auswirkungen eingehen werde. Im Hinterkopf zu behalten wäre die Frage, zu welchen Menschenrechtsverletzungen es auch in Deutschland in Bezug auf das Asylrecht kommt und kommen kann und in wie fern dabei auch Grundrechte verletzt werden.
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