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Private und staatliche Förderschulen: Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Förderschulen in Sachsen-Anhalt mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

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Erschienen am 01.02.2015, 1. Auflage 2015
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783958206151
Sprache: Deutsch
Umfang: 55 S., 1.91 MB
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Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Wahrscheinlich jede Familie mit einem Kind, das den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung diagnostiziert bekommen hat, steht vor der Entscheidung, welche Schulform für ihr Kind die Beste sei. Soll es eine Schule in privater Trägerschaft sein oder lieber doch die öffentliche Schule? Seit kurzem steht diese Frage mehr denn je im Raum, denn unter der neuen Wegweisung der Inklusion werden zunehmend öffentliche Förderschulen geschlossen, dafür bekommen private Förderschulen einen kleinen Aufschwung. Das Gefühl kommt auf, Privatschulen seien die besseren Schulen, da sich diese vermehrt verbreiten. Doch macht sich die allgemeine Meinung breit, Privatschulen seien nur für die Oberschicht und viel zu teuer durch die hohen Elternbeiträge. Niemand weiß so recht, ob diese allgemeine Meinung der Wahrheit entspricht und worin eigentlich der Unterschied einer Förderschule in privater Trägerschaft und einer staatlichen Förderschule besteht. In dieser Arbeit soll der Frage auf den Grund gegangen werden, welche Unterschiede es zwischen Förderschulen in privater und staatlicher Trägerschaft in Bezug auf materielle und personelle Ressourcen gibt. Dabei soll sich nur auf Schulen in Sachsen-Anhalt bezogen werden, denn zwischen den einzelnen Bundesländern herrschen jeweils Abweichungen. Anfangs wird kurz das föderalistische Schulwesen der BRD erläutert, dann wird fortgefahren mit den spezifischen Besonderheiten in Sachsen-Anhalt. Danach folgen Ausführungen zu den beiden einzelnen Schulformen, d.h. der Förderschule in privater und öffentlicher Trägerschaft. Dabei werden, wie bereits in der Fragestellung angesprochen, personelle und materielle Ressourcen genauer betrachtet, welche Grundlagen das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dazu vorgibt und welche Möglichkeiten die jeweiligen Schulen haben. Um aber nicht nur einen Blick auf die Theorie zu werfen, ist ein weiterer Bestandteil dieser Arbeit einen Blick auf die Praxis zu richten. Dazu werden Leitfadeninterviews mit zwei verschiedenen Personen durchgeführt, welche auch als Experten auf ihrem Gebiet gelten können, da sie Schulleiter einer privaten und einer öffentlichen Schule sind und mit dem Schulgesetz gut vertraut sind. Diese Interviews werden mit Hilfe der Methode der Grounded Theory ausgewertet, interpretiert, um daraus einen Rückschluss auf die ausgearbeitete Theorie ziehen zu können.

Leseprobe

Textprobe:Kapitel 2.6, Die Darstellung der Daten:Bei der Kategorienbildung wurde induktiv vorgegangen, da im Voraus keine Hypothesen gebildet wurden, sondern die interviewten Personen lediglich zu Fakten über die personellen und materiellen Ressourcen der Schulen gefragten wurden.Im ersten Teil des Interviews begann ich mit den Fragen zu den personellen Ressourcen der jeweiligen Schule. Das heißt also, es folgten Fragen über die Einstellung der Lehrkräfte, über die Einstellungsverfahren, über die Ausbildung neuer Lehrkräfte und über den Status der neu eingestellten Lehrkräfte und deren vertraglichen Konditionen. So war die erste Frage, wer denn an der jeweiligen Schule zuständig für die Einstellung neuer Lehrkräfte sei. Auf diese Frage bekam ich schon unterschiedliche Antworten. Die Schulleiterin antwortete: Also das lässt sich wirklich in einem Satz beantworten. Keiner (lacht), mit einem Wort. Woraufhin der Schulleiter der anderen Schule bereits etwas weiter ausholte, indem er sagte, dass dafür die Personalabteilung zuständig sei und da sie einer großen Einrichtung der evangelischen Stiftung angehören, müsse es dafür einen eigenen Bereich geben.Eine weitere Gemeinsamkeit schien es zu geben, die sich aber im Laufe der Zeit zum Unterschied herauskristallisieren wird und zwar der, des Angestelltenverhältnisses in den jeweiligen Schulen. Bei dem Interview mit der Schulleiterin fragte ich sie, ob sie denn bei dem Angestelltenstatus eine Art Mitspracherecht habe. Daraufhin antwortete sie: Die bei uns im Angestelltenverhältnis sind, sind die Kollegen die zum Beispiel noch eine alte DDR-Ausbildung haben oder so oder oder Sekundarschullehrer sind auch im Angestelltenverhältnis also oder andere, spezielle Ausbildungen, die jetzt nicht gleichgestellt ist mit mit... Die zweite befragte Person antwortete ähnlich an einer anderen Stelle auf eine andere Frage und zwar ob sie auch Lehrkräfte einstellen würden, die gar keine gleichwertige Lehrerausbildung haben. Auch hier fiel die Antwort wieder sehr weitreichend aus: Eigentlich vom Grundsatz her nicht, wenn äh die Bewerberlage äh das nicht erfordert. Also oft ist es ja so, das weiß ich aus dem staatlichen Bereich auch, dass nicht alle ausgeschriebenen Stellen äh entsprechend besetzt werden können, einfach aus Mangel an Bedarf. [] Also wir haben äh ansonsten eigentlich alle Kollegen ausgebildet äh mit entsprechendem Studium, außer 2 Kollegen, die aus der äh zurückliegenden Zeit Bestandschutz haben, die haben äh eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für Sachsen-Anhalt erworben, also mit anderen Worten, dürfen an unserer Schule unterrichten, würden aber bei eventuellem Umzug in ein anderes Bundesland keine Anstellung erzielen, zumindest nicht in dem Status eines Lehrers.Bei den Fragen zu den materiellen Ressourcen, wozu auch die finanziellen Mittel zählen, konnten keine Ankerbeispiele gefunden werden. Im Grunde genommen ist es nicht verwunderlich, dass sich bei der Darstellung der Daten kaum gemeinsame Antworten finden lassen. Das Thema ist daran interessiert die Unterschiede zwischen beiden Schulformen näher zu beleuchten. Dies soll im weiteren Textverlauf versucht werden.

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