Beschreibung
Die WEG-Reform 2007 hat das Wohnungseigentumsrecht vor allem durch die Anerkennung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, aber auch durch die Schaffung neuer Beschlusskompetenzen und den Wechsel von der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Zivilprozessordnung grundlegend verändert. Das Wohnungseigentumsrecht wird von den Autoren nicht als Spezialmaterie empfunden, sondern die Lösungen werden mit dem sonstigen BGB, aber auch dem Recht anderer Personenmehrheiten einschließlich des Verbandsrechts abgeglichen.