Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Unternehmen unterliegt heutzutage dauerhaft einem dynamischen Prozess, der sich aus den sich schnell verändernden wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland ergibt. Mit Inkrafttreten des Umwandlungsgesetzes zu Beginn des Jahres 995 räumte der Gesetzgeber deutschen Unternehmen sodann in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht ein hohes Maß an Flexibilität ein, eine einmal gewählte Rechtsform ändern und eben genannte wirtschaftliche Herausforderungen besser meistern zu können. Grundsätzlich besteht in Deutschland kein Rechtsformzwang dahingehend, dass für Unternehmen z.B. nach Größe, Zweckverfolgung oder sonstigen Merkmalen jeweils eine ganz bestimmte Gesellschaftsform vorgeschrieben ist. Erweist sich die Form einer vorhandenen Gesellschaft als nicht (mehr) geeignet, besteht mit dem Umwandlungsgesetz die Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Rechtsform eines Unternehmens. Eine Aktiengesellschaft z.B. entsteht in den wenigsten Fällen im Wege der Gründung nach den §§ 23 ff. AktG, sondern häufig durch Formwechsel eines bereits in einer anderen Rechtsform bestehenden Unternehmens. In der Praxis tritt dabei häufig der Formwechsel einer GmbH in eine AG auf.Der GmbH ist der Zugang zum Kapitalmarkt kaum möglich, weswegen sich diese Rechtsform vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen im Gründungsstadium eignet. Mit zunehmender Expansion könnte sich zu einem späteren Zeitpunkt allerdings die Aktiengesellschaft als geeignetere Rechtsform herausstellen. Der größte Vorteil einer AG gegenüber der GmbH ist die Möglichkeit, sich bei der Suche nach Kapitalgebern auf dem allgemeinen Kapitalmarkt einer breiten Anlegergruppe bedienen zu können. Unter diesem Aspekt kommt die AG überwiegend als Rechtsform für große, bereits im Markt etablierte Unternehmen in Betracht.
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