Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Studiengang Sozialarbeit), Veranstaltung: Sozialwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Verordnung eines Staates, wie z.B. dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, wird vorgeschrieben welche Organe die Aufgaben des Staates ausführen und wie die einzelnen Aufgaben verteilt werden. Die Verfassungsorgane des Bundes in Deutschland heißen: Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Die Aufgaben und Rechte der fünf Organe der Europäischen Union sind in den Verträgen genau festgelegt. Hierbei haben die Organe der EU nicht nur die legislative gesetzgebende Gewalt oder die exekutive ausführende Gewalt, da sie sich ,außer vom Gerichtshof abgesehen, nicht überwiegend einem Gewaltbereich zuordnen lassen.
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