Beschreibung
Dieses Buch vermittelt Ihnen einfach und verständlich alles Wichtige für Ihre Steuererklärung: von der Aufbereitung der Steuerbelege bis zum Schluss-Check. Zudem führt die leicht zu bedienende Software "QuickSteuer Compact" rechtssicher durch alle amtlichen Formulare. So machen Sie alles richtig und können zudem noch Steuern sparen.Inhalte: - Schritt für Schritt durch die Einkommensteuererklärung 2015. Mit Lexikon von A bis Z: Antworten auf alle Detailfragen. Mit Schnelleinstieg und den besten Steuertipps. Mit Hinweisen für die Prüfung Ihres Steuerbescheids. Wie Sie sich gegen fehlerhafte Bescheide wehren können. Auf CDROM:Die Software "QuickSteuer Compact" ist leicht zu bedienen und führt Sie rechtssicher durch alle amtlichen EinkommensteuerFormulare 2015. Mit Lohnsteuerermäßigungs-Antrag 2016.
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Autorenportrait
Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe.
Leseprobe
Was hat sich für das Steuerjahr 2014 rechtlich geändert? Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts wurde der Begriff „regelmäßige Arbeitsstätte" durch „erste Tätigkeitsstätte" ersetzt. Damit sind wesentliche Neuerungen - mit für den einzelnen Steuerpflichtigen teils gravierenden Auswirkungen - verbunden. Dies zeigt sich vor allem bei den Reisekosten sowie der doppelten Haushaltsführung. Arbeitnehmer und auch Selbstständige sind gleichermaßen betroffen. Inhaltlich bedeutsam sind für 2014 insbesondere folgende Neuregelungen:Erste Tätigkeitsstätte Innerhalb eines Dienstverhältnisses ist immer nur maximal eine erste Tätigkeitsstätte möglich. Diese ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft, d. h. unbefristet oder für mehr als 48 Monate zugeordnet ist. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich durch den Arbeitsvertrag; hilfsweise kommt eine zeitliche Komponente zur Anwendung. Als erste Tätigkeitsstätte kommt ab 2014 nicht nur eine ortsfeste Einrichtung des eigenen Arbeitgebers in Betracht, sondern u. a auch eine Tätigkeit an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Outsourcing).Reisekosten Bei den Fahrtkosten wird die Mitnahme von Kollegen kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen sind neu gestaffelt. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, führt dies zu einer Kürzung der Verpflegungspauschalen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu Mahlzeiten mindern die Kürzung. Die Regelungen zur Dreimonatsfrist, insbesondere, was Unterbrechungszeiten und die Frage betrifft, ob eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte vorliegt, wurden geändert. Bei Übernachtungskosten gilt für längerfristige Auswärtstätigkeiten (über 48 Monate) eine Kostenbegrenzung auf maximal 1.000 e monatlich. Diese Regelungen zum Kostenabzug gelten für Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Leseprobe
Schlagzeile
Mit diesem Ratgeber geht Ihnen die Steuererklärung leicht von der Hand. Dank dem klar verständlich vermittelten Wissen und der intuitiv bedienbaren Steuer-Software verschenken Sie keinen Cent an das Finanzamt.