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Leistungsschutzrechte mit dem Schwerpunkt aufgezeichneter Darbietungen

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Erschienen am 07.07.2006, 1. Auflage 2006
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783638518253
Sprache: Deutsch
Umfang: 19 S., 0.45 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Theaterwissenschaft, Tanz, Note: 1.0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für Theaterwissenschaft), Veranstaltung: Theaterwirtschaft, Theaterorganisation, Theaterrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Leistungsschutzrechte mit dem Schwerpunkt aufgezeichneter Darbietungen von: Susann Hoffmann Inhalt 1. Einleitung 2. Definition ausübender Künstler 3. Grundsätze des Leistungsschutzrechts 3.1. Allgemeines zum Leistungsschutzrecht 3.2 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht 3.3. Entstellungsverbot 3.4. Entstellungsverbot und Inszenierung 3.4.1. Veränderung von Szenen 3.4.2. Veränderung durch Umbestzung 3.5. Dauer der Leistungsschutzrechte 3.6. Namensnennung 4. Einwilligungsrechte des Leistungsschutzberechtigten 4.1. öffentliche Ausstrahlung 4.2. Aufnahme auf Bild- und Tonträger 4.2.1. Das Recht am eigenen Bild 4.3. Vervielfältigung und Verbreitung der Bild- und Tonträger 4.4. Sendung der Darbietung 4.5. Leistungsschutzrechte des Veranstalters 4.6. Künstlergruppen und ihre Einwilligungsrechte 5. Vergütungsansprüche 5.1. Vergütung für das Vermieten und Verleihen der Bild- und Tonträger 5.2. Vergütung für Funksendungen 5.3. Vergütung für öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Bild- oder Tonträger-Aufzeichnung oder einer Funksendung 6. Leistungsschutzrechte im Arbeitsverhältnis 7. Schlusswort 8. Literatur 1. Einleitung Die Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Leistungsschutzrechte. Der Schwerpunkt soll dabei auf den Darbietungen liegen, die auf Bild- und Tonträger aufgezeichnet sind. Des Weiteren beschäftige ich mich mit der Frage, wer zu den ausübenden Künstlern zählt und welche Rechte diese haben. Zu einem großen Teil werde ich mich bei der Beantwortung der Fragen auf die Künstler am Theater beziehen. Es soll gezeigt werden, welche Ansprüche und Rechte der Künstler bei der Erst- oder Zweitverwertung seiner aufgezeichneten Darbietung hat. Weiterhin sind die Rechte des Regisseurs, der nicht die Stellung des Urhebers einnimmt, ein Thema. Ebenfalls werde ich die Stellung der Mitglieder eines Ensembles beleuchten und die für alle ausübenden Künstler wichtigen Leistungsschutzrechte innerhalb des Arbeits- oder Dienstverhältnisses.

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