Beschreibung
Die Frage, wie die deutschen Ministerien und Behörden in der Nachkriegszeit mit der NS-Vergangenheit umgegangen sind, ist in jüngster Zeit ein vieldiskutiertes Thema. Dies gilt für die personellen und institutionellen Kontinuitäten und Brüche ebenso wie für die inhaltlichen Aspekte der Politik. Zahlreiche Ministerien und Behörden haben dazu Kommissionen eingesetzt, um die eigene Geschichte von unabhängigen Wissenschaftlern erforschen zu lassen. Dies gilt auch für das Bundesministerium der Justiz. Die Beiträge in diesem Band zeichnen den Weg von der NS-Justiz zur Justiz in der Nachkriegszeit nach und untersuchen dabei insbesondere die Entwicklung in der 'Rosenburg', dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums im Bonner Ortsteil Kessenich von 1950 bis 1973. Angesprochen werden nicht nur Fragen, die den Personenkreis im BMJ betreffen - etwa die Kriterien und Maßstäbe bei Einstellung und Beförderungen -, sondern auch zentrale Themen der Rechtspolitik: die Verfassungsentwicklung nach 1948/49, die Gesetzgebung vom 'Dritten Reich' zur Bundesrepublik, die strafrechtliche Aufarbeitung der Justizverbrechen in der Nachkriegszeit, die Anfänge der Abteilung Strafrecht im BMJ sowie Entwicklungen im Gesellschafts- und Familienrecht.
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