Beschreibung
SYSTEMVORAUSSETZUNGEN - Microsoft Windows 2000 SP4, XP SP2, 2003, Vista - Ab Pentium III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz - 256 MB Hauptspeicher - Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe - 150 MB Festplattenspeicher - CD-ROM Laufwerk
Produktsicherheitsverordnung
Hersteller:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
info@haufe.de
Munzinger Str. 9
DE 79111 Freiburg
Autorenportrait
Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Herausgeber des Standardwerks a¿oeDer Vereina¿ sowie diverser Praxisratgeber. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB).
Leseprobe
Aus dem Kapitel: "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei der Beachtung der umsatzsteuerlichen Vorgaben - belasten nicht nur das ehrenamtliche Engagement, sondern bei fehlender Detailkenntnis, insbesondere bei später festgestellten Steuerfehlern, auch die Vereinskasse. Als beim Sport im Wesentlichen nur noch die Förderung der körperlichen Ertüchtigung von Jugendlichen als gemeinnützige Aufgabenstellung anerkannt werden sollte, reagierte nach einer Entrüstungswelle der Bundesfinanzminister selbst. Im ersten Schritt stellte er schon im Dezember 2006 sein Programm "Hilfen für Helfer" vor. Den Kernvorschlägen schloss sich recht schnell das Bundeskabinett an. Im Frühjahr folgte dann der erste konkrete Gesetzesentwurf für dieses Reformvorhaben, das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Angetreten ist hierbei die Bundesregierung mit der klaren Aussage, dass sämtliche Änderungen, soweit rechtlich möglich, schon für das Vereinsjahr 2007 wirksam werden sollten. Die Folge war eine blitzschnelle Anhörung von einigen größeren Verbänden und Organisationen. Diese führte bereits nach der ersten Lesung des Bundestags dazu, dass sich der Finanzausschuss noch einmal mit diesem Reformpaket beschäftigen musste. Zur Überraschung vieler Beteiligter gab es nochmals Ergänzungsvorschläge. Im Wesentlichen ging es um die Festlegung des Jahresfreibetrags für die Übungsleitertätigkeit. Im Finanzausschuss verständigte man sich dann auf eine allgemeine Linie zur Anerkennung eines steuerfreien Aufwandsersatzes für jegliche ehrenamtliche Betätigung (§ 3 Nr. 26a EStG neu). Der Bundestag stimmte diesen kurzfristig eingebrachten Änderungen in der entscheidenden Sitzung bereits am 06.07.2007 zu. Da es um Steueränder ...
Inhalt
INHALT A EINFÜHRUNG 1 Gemeinnützigkeit im Überblick 1.1 Der Verlauf der Reform 1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung 1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform 2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben 2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" 13 2.2 Die wichtigsten Steueränderungen 2.3 Zur Reform des Spendenrechts 2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen 2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis B KOMMENTIERUNG 1 Gemeinnützigkeitsrecht 1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht 1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO 1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung 1.1.3 Förderung der Religion 1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen 1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe 1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe 1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste 1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr 1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 1.1.14 Förderung des Tierschutzes 1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit 1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie 1.1.20 Förderung der Kriminalprävention 1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) 1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde 1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports 1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO 1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke 1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts 1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung 1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze 1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze 1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer 2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die Sozialversicherung? 2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick 3 N ...
Schlagzeile
Das Gemeinnützigkeitsrecht und damit die Grundlage der Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Körperschaften sind verändert worden. WRS aktuell ist die erste Kommentierung, die die Neuregelungen darstellt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt.
Sonstiges
Sonstiges