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Unterschiedliche Investments in Kryptowerte und die gegenwärtige ertragsteuerliche Behandlung für Privatpersonen in Deutschland

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Erschienen am 11.05.2021, 1. Auflage 2021
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783346404596
Sprache: Deutsch
Umfang: 61 S., 0.86 MB
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Format: PDF
DRM: Nicht vorhanden

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,1, Hochschule Fulda, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Schwierigkeiten der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Erträgen und Veräußerungsgewinnen für im Privatvermögen gehaltene Kryptowerte und zeigt, dass es unmöglich ist, pauschale Aussagen zu treffen.Ziel dieser Arbeit ist, bei der Klärung der Frage, wie Kryptowerte steuerrechtlich qualifiziert werden können, das hierfür notwendige Verständnis der technischen Grundlagen zu schaffen, auf denen Kryptowerte beruhen. Hierfür werden Distributed-Ledger-Technologien erläutert und dabei wichtige, identifizierte Begriffe im Zusammenhang mit Distributed-Ledger-Technologien geklärt. Im Besonderen wird auf die Blockchain-Technologie eingegangen, da diese gegenwärtig die Bedeutendste und in der Praxis am häufigsten zur Anwendung kommende Distributed-Ledger-Technologie ist. Es wird gezeigt, dass bei der Verwendung der Blockchain-Technologie unterschiedliche Kryptowerte im Finanzsektor entwickelt wurden und diese Entwicklung aufgrund des stetig wachsenden technologischen Fortschritts der Distributed-Ledger-Technologien weiter voranschreitet. Kryptowerte unterscheiden sich, weil diese für einen vorher bestimmten Einsatzzweck entwickelt und aufgrund des Einsatzzwecks dann mit entsprechenden Merkmalen, Funktionen und Rechten ausgestattet werden. Aufgrund dieser Attribute lassen sich Kryptowerte unterscheiden und im Idealfall klassifizieren. Es wird gezeigt, dass bei der Klassifizierung von Kryptowerten (auch Token genannt) rechtliche kontroverse Diskussionen aus unterschiedlichen Rechtsperspektiven stattfinden und es nach derzeitigem Recht noch keine zufriedenstellende Lösungen gibt. Abschließend werden aufgrund der Tatsache, keine pauschalen Aussagen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten machen zu können, Ausführungen zu zwei grundsätzlich denkbaren Einkunftsarten i. S. d. Einkommensteuergesetzes gemacht.

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