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Vereinswesen

Verein, Vorstand, Vereinigungsfreiheit, Vereinsrecht, Versammlungsfreiheit, Business Judgement Rule, Kloster Zscheiplitz - Klosterbrüder, Vereinsgesetz, Satzung, Tagesordnung, Mitglied, Kassenprüfer, Mitgliedschaft, Beisitzer

Erschienen am 20.03.2012, 1. Auflage 2012
15,60 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9781158885220
Sprache: Deutsch
Umfang: 38 S.
Format (T/L/B): 0.2 x 24.6 x 18.9 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 37. Kapitel: Verein, Vorstand, Vereinigungsfreiheit, Vereinsrecht, Versammlungsfreiheit, Business Judgement Rule, Kloster Zscheiplitz - Klosterbrüder, Vereinsgesetz, Satzung, Tagesordnung, Mitglied, Kassenprüfer, Mitgliedschaft, Beisitzer, Ausländerverein, Vereinsregister, Aufwandsentschädigung, Informationsstand, Säckelmeister, Durchführungsbestimmung, Beitragsfreistellung, Unterbezirk, Hauptversammlung, Eintracht, Ehrenmitglied, Vereinsregisterverordnung, Schriftführer, Schatzmeister, Präsidium, Altrechtlicher Verein, Bot, Leitantrag, Religionsprivileg, Ortsverein, Vollbeendigung, Technischer Leiter, Spartenverband, Mitgliedsbeitrag, Geborenes Mitglied, Landesvorstand, Association sans but lucratif, Zentrales Vereinsregister, Vertretungsbescheinigung. Auszug: Der Verein (etymologisch: aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist. Ein Verein wird "international" genannt, wenn seine Mitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wie der Internationale Schriftstellerverein. Doch versteht man unter internationalen Vereinen auch Vereinigungen (Konventionen, völkerrechtlicher Verein) der Staaten selbst, etwa den Weltpostverein. Anders als in den Rechtswissenschaften wird in den Sozialwissenschaften zwischen Verein und Verband unterschieden, obgleich beide den gleichen Rechtsstatus haben. Während der Verein eher auf lokale Bindung und gesellige Zwecke fokussiert ist, dient der (Interessen-)Verband der überregionalen Vertretung von Interessen und der Beeinflussung der Öffentlichkeit. Im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit wird heute aber auch im Rechtswesen der Begriff Verband teils umfassender gesehen als nur Vereine (und umfasst allgemeiner juristische Personen einschließlich ihrer Mitarbeiter bzw. Entscheidungsträger). Unter organisationssoziologischen Gesichtspunkten hat Walther Müller-Jentsch Vereine in drei Klassen unterteilt: Selbstzweck-Vereine, ideelle Vereine und Selbst-/Fremdhilfe-Vereine. Selbstzweck-Vereine pflegen und fördern die (Freizeit-)Aktivitäten ihrer Mitglieder auf mannigfachen Gebieten; ideelle Vereine verfolgen externe (z.B. gemeinnützige, philanthropische und weltanschauliche) Ziele; Selbst- und Fremdhilfe-Vereine machen sich die Unterstützung Hilfsbedürftiger zur Aufgabe. In einer weiteren Ausdifferenzierung listet Müller-Jentsch zehn verschiedene Vereinsarten auf: In einem Verein können selbstverständlich auch mehrere Zielsetzungen nebeneinander verfolgt und verwirklicht werden. Wirtschaftliche Vereine (z.B. Konsum-, Sparkassen-, Aktienverein) sowie technische Vereine (z.